Auto-Knerr GmbH / Mörfelden-Walldorf

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsinformationen

Nissan Deutschland GmbH verpflichtet sich ab dem 28. Juni 2025 ihre Webseiten gemäß des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), welches die EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt, barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe auffinden und nutzen können.

Angebotene Produkte und Dienstleistungen

Diese Website bietet Informationen und digitale Dienstleistungen rund um Nissan Fahrzeuge an. Die Inhalte richten sich an Interessierte und Kundinnen und Kunden des jeweiligen Autohauses. Über die Website können unter anderem folgende Leistungen genutzt werden:

  • Anforderung individueller Angebote vom Händler

  • Online-Servicebuchungen (z. B. Terminvereinbarung für Wartung oder Räderservice, Zubehörbestellungen)

Der Händler ist bemüht, diese Inhalte und Funktionen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.

Maßnahmen nach WCAG 2.1

Nissan Deutschland GmbH hat zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes verschiedene Maßnahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 umgesetzt. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. So möchten wir den Zugang zu unseren Inhalten für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten bestmöglich ermöglichen.

Folgende WCAG-Erfolgskriterien werden auf unseren Webseiten und Applikationen berücksichtigt:

  • Wahrnehmbarkeit: z. B. Bereitstellung von Textalternativen für Bilder

  • Bedienbarkeit: z. B. Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente

  • Verständlichkeit: z. B. klare und einfache Sprache bei der Inhaltsgestaltung

  • Robustheit: z. B. Kompatibilität mit gängigen Browsern und Hilfsmitteln

Angaben zum Anbieter

Diese Barrierefreiheitsinformation gilt für diese Händlerwebseite der Nissan Deutschland GmbH.

Angaben zum Anbieter gemäß Art. 246 EGBGB finden Sie im Impressum der jeweiligen Händlerwebseite der Nissan Deutschland GmbH, auf die sich diese Erklärung bezieht.

Compliance-Status

Trotz unserer Bemühungen, die Barrierefreiheit vollumfänglich umzusetzen, kann es vereinzelt zu Einschränkungen und Abweichungen der WCAG 2.1 Anforderungen kommen.

Ausnahmen bei unverhältnismäßiger Belastung

Keine Ausnahme festgestellt.

Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen

Keine Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen.

Erstellung dieser Barrierefreiheitsinformation

Diese Information wurde am 01.07.2025 aktualisiert.

Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten bis zur formalen Errichtung der MLBF:

MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Tel.: +49 391 567 450